Kurzzeitpflege

Betreuung

Die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds ist außerordentlich schwer und kann viele Jahre dauern. Es ist ein Irrtum zu glauben, ein einzelner Mensch könne die für die Betreuung erforderliche seelische und körperliche Kraft jederzeit und unbegrenzt aufbringen. Deshalb ist es notwendig, den selbst auferlegten Leistungsdruck regelmäßig abzubauen. Kein Mensch kann einen anderen Menschen 24 Stunden lang betreuen, versorgen und beobachten, ohne sich selbst dabei völlig zu überlasten.

Für die Hauptpflegeperson ist es daher wichtig, private Bekanntschaften und Hobbys weiterzuführen. Schaffen Sie sich von Anfang an feste Freiräume, die ganz Ihnen gehören.

Ein Verteilen der Pflege auf mehrere Schultern, gleichgültig ob auf Familienangehörige oder professionelle Helfer, ist oft der Grund dafür, dass die häusliche Betreuung über viele Jahre hinweg aufrecht gehalten werden kann.

Speziell aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, welche fest im Pflegeversicherungsgesetz verankert ist. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung sowie für die soziale Betreuung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung . Der Anspruch auf Kurzzeitpflege beträgt vier Wochen pro Kalenderjahr. Eine formlose Mitteilung muss rechtzeitig an die Pflegekasse erfolgen.

Vermeiden Sie unbedingt ein schlechtes Gewissen, wenn Sie sich Zeit für sich selbst nehmen. Sie „schieben“ den Angehörigen nicht ab, sondern nehmen sich nur die notwendige Pause. Dabei wissen Sie Ihren Angehörigen bei uns in guten Händen. Von der Kraft und der guten Laune, die Sie „getankt“ haben, profitiert auch Ihr Familienmitglied. Sprechen Sie mit uns.

Veranstaltungskalender

Bei uns ist immer etwas los!
Es finden täglich vormittags und nachmittags Beschäftigungsangebote auf allen Bereichen statt!
Alle Bewohner, Angehörige und Gäste sind herzlich eingeladen!